Das kann ich so nicht ganz nachvollziehen:
Fakt ist, dass in Linux-Systemen für alle installierten USB-Devices eine udev-Regel benötigt wird, damit alle, bzw. gewünschten, in dem System definierten User auf das USB-Gerät vollumfänglich zugreifen können. Für die meisten USB-Geräte werden dazu die udev-Regeln im Standard mitgeliefert. Meine Honeycomb-Produkte werden in meiner Linux-Mint Distribution allerdings nicht versorgt und können so nur über einen root-User vollständig angesprochen werden. Das lässt sich aber durch Ergänzung einer udev-Regel einfach ändern, in der die zum Ansprechen des USB-Device notwendigen Zugriffsrechte definiert werden.
Meine beiden in /usr/lib/udev/rules.d gespeichertem "Honeycomb"-udev-Regeln, werden bei jedem Start des Systems ausgeführt und sorgen dafür, dass "ich" als Standard-User vollständig auf die USB-Hardware zugreifen kann. Die Erstellung einer Regel ist denkbar einfach: Es müssen lediglich die per "lsusb" (in einem Terminal ausgeführt) angezeigten Werte "idProduct" und "idVendor" ermittelt und in eine neue udev-Regel übernommen werden. Die gewünschten Zugriffsrechte werden unter "MODE", bei mir auch "0666", eingetragen. Jeweils ein schlichter Zweizeiler, das war's. Anliegend meine beiden udev-Regeln.
52-HoneycombAlpha.rules 52-HoneycombBravo.rules
By
hmkaiser ·