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Info: EuGH-Urteil zum Weiterverkauf von Download-Software


Guest CAT3Dual

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Interessant, aber vergiss nicht dass du die Lizenz nichtmehr benutzen darfst nachdem du sie verkauft hast.

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Sehr interessant!

Dann hätte sich die Aussage von AeroSoft wohl erledigt:

Downloads sind general vom Weiterverkauf ausgeschlossen.

Quelle

Bin gespannt, wie die Softwareindustrie, respektive die Addonhersteller für den Flusi darauf reagieren.

ich tippe mal, wir werden demnächst Mietverträge abschliessen ...

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Hi,

oft ist es so, das in Deutschland die Gerichte trotz EGH anders entscheiden, es gibt genügend Urteile die für die EU gelten, aber eben von unseren Gerichten nicht unbedingt beachtet werden bzw. anders entschieden wird.

Leider übernehmen wir in old Germany nicht alles aus der EU, in vielen Fällen schade....

Zitat aus dem Urteil ist ja auch ....

...die auf seinen Computer heruntergeladene Kopie zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs unbrauchbar machen muss....

Des weiteren gibt es schon bestimmte Maßnahmen, grad bei Onlineregistrierungen, das eine Seriennummer nur 1 Mal vergeben sein kann.

Ich habe z.b auch Software welche die Seriennumern online immer nach Programmstart überprüft.

Ich denke eher viel diskutiert wird, bleibt abzuwarten was passieren wird.

Sicherlich wäre es für Endverbraucher schön, schlechte Ware (Software oder Addons) zu verkaufen, wenn man die Programme eh nie benutzt und sie löscht, somit wäre es sicherlich Klasse um wenigstens einen Teil des Geldes durch verkauf wieder zu bekommen.

Die Gefahr kann sicherlich auch bestehen, das man sich Software, wie es eben auch schon gehandhabt wird, nur noch über externe Rechner Mieten kann (Clouds).

LG

Markus

.

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oft ist es so, das in Deutschland die Gerichte trotz EGH anders entscheiden, es gibt genügend Urteile die für die EU gelten, aber eben von unseren Gerichten nicht unbedingt beachtet werden bzw. anders entschieden wird.

öhm, die da wären?

EU-info.de:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist gemeinsamer Gerichtshof und höchstes Gericht der Europäischen Union. Seine Urteile sind für alle Gerichte und alle Bürger in der EU bindend. Nationale Gesetze und Gerichtsurteile müssen der Rechtsprechung des EuGH angepasst werden.

Ich hab davon gehört, dass nationale Gerichtsurteile vom EuGH gekippt wurden, aber noch nicht, dass sich einzelne Staaten nicht dran halten!?

Des weiteren gibt es schon bestimmte Maßnahmen, grad bei Onlineregistrierungen, das eine Seriennummer nur 1 Mal vergeben sein kann.

Geben tuts hier viel, auch diverse AGB's etc.

Letztenendes kann eine Firma aber in ein AGB schreiben, was sie will. Widerspricht es dem Gesetzt, ist ohne Salvatorische Klauses das gesamt AGB unwirksam.

Will ich zukünftig nun also meine Software weiterverkaufen, muss der Schlüssel halt für den neuen Käufer nutzbar gemacht werden.

Ich bin mal sehr gespannt, wo die Reise hingeht ...

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  • Developer

Das Problem bei der Sache ist doch wie immer zweischneidig:

1.) Wenn ich eine Sache von irgendjemand "gebraucht" kaufe, dann will ich sicher sein, dass derjenige auch im "Besitz/Eigentum" der Sache ist. Bei einer "Hardware/CD" ist ja zumindest die Sache selbst erstmal ein Indiz für den Besitz, hier kann es sich dann zwar immer noch geklaute Ware handeln.

Bei reiner Downloadware kann auch nicht ausschließen, dass es gleich mehrfach verkauft wird und ich dann mit dem Key (oder was sonst die Lizenz identfiziert) nicht der einzige bin, der sich beim Hersteller für Updates/Support interessiert

2.) Will ich eine Upgradeangebot in Anspruch nehmen, ist das bei CD/Papierzertifikats gebundener Software recht einfach, so wie es auch Aerosoft handelt, einfach CD einsenden, dann ist sie vom "Markt" und ich bekomme eine neue.

Wie will man das mit reiner Downloadsoftware machen, wenn der Hersteller nicht nachvollziehen kann, wer eigentlich jetzt die Softwarelizenz "gekauft" hat.

Es ist also letzendlich eine Frage des Handlings, wie der Weiterverkauf für beide Seiten nachvollziehbar ist, jetzt mal völlig unabhängig davon, ob der Verkäufer die Software weiternutzt, dass kann er bei einer CD theoretisch ja auch.

Das Urteil regelt ja auch erstmal nur, dass ein genereller Ausschluss des Weiterverkaufes unzulässig ist, nicht aber, welche Voraussetzung dazu zwischen Hersteller/Verkäufer und Käufer notwendig oder zulässig sind, um die Nachvollziehbarkeit des korrekten Lizencenutzers zu ermöglichen, im Interesse aller.

Soweit ich weiß, hat Winfried Diekmann in irgendeinem Thread zu dem Thema auch schon mal klargestellt, das AS grundsätzlich eine Umschreibung auf einen anderen User durchführt in der Kundendatenbank, aber sie müssen es halt mitbekommen um das tun zu können, so dass der gebraucht Käufer auch die Lizenz voll nutzen kann (Updates/Support).

Der schnelle und einfach Kauf beim Download per Klick hat halt da seine Vorteile, die ein einfachen Weiterverkauf komplexer macht. Da hat die Box ihre Vorteile (vielleicht aber auch den Einzigen).

Und der Seiteneffekt der dadurch sicher auch weiter fortschreitet, ist die Notwendigkeit seitens des Herstellers aktiv sicherstellen zu können, dass solche Software nicht beliebig oft weiterverkauft wird (legal) und von allen Vorsitzern einfach weitergenutzt wird (illegal natürlich).

Software ist halt leider kein Auto oder Staubsauger, die man nicht mal eben vervielfälltigen kann.

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Guest dlh1lf

Dann wäre es wünschenswert, eine technische Möglichkeit zu finden, die

1. verhindert, dass Lizenzen doppelt genutzt werden (z.B. per Registrierung auf einem Server, aber ohne sonstige Schnüffelsoftware)

2. dem User eine einfache Möglichkeit gibt, seine Software zu deaktivieren und so die Lizenz wieder "frei" wird und von diesem wiederverkauft werden kann (ohne den umständlichen Umweg über Mails an den Support)

Damit wären dann sowohl die Bedürfnisse der Hersteller nach Sicherheit, als auch der Wunsch der Kunden nach Rechtssicherheit und Flexibilität befriedigt.

Drohgebärden in Richtung "Zweitverkäufer=Kriminelle" dürften dabei jedoch nicht helfen.

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@dhl

1. verhindert, dass Lizenzen doppelt genutzt werden (z.B. per Registrierung auf einem Server, aber ohne sonstige Schnüffelsoftware)

Gibt es schon und ich hab solche Programme installiert ;)

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  • Aerosoft

See this: http://forum.aerosoft.com/index.php?/topic/30083-second-hand-codes-car-booth-sales/

I will have it translated to German, French and Spanish this week.

The short version.... you can sell or buy the second hand products, but if it is activated or registered it is up to the original owner to sort this out with us.

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The short version.... you can sell or buy the second hand products, but if it is activated or registered it is up to the original owner to sort this out with us.

Das ist interessant. Oliver Pabst meinte ja auch, dass es möglich sei, Lizenzen zu übertragen. Wie kriegt man es denn hin, dass man sein Download-Aerosoft-Produkt verkaufen bzw.Lizenzen übertragen kann? Meine letzte Supportanfrage wurde relativ knapp mit einem "nö, darfste nicht" beantwortet. Das steht ja in großem Kontrast zu dem, was hier geschrieben wird?!

Konkret ging es übrigens um MAF für den FS9.

Die neue EU-Regel besagt leider erstmal nur, dass Gebrauchtsoftware verkauft werden darf. Leider sagt sie nicht, dass die Urheberrechtsinhaber dies auch ermöglichen müssen (wobei es nur eine Frage der Zeit sein wird, bis auch das entschieden wird).

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  • Deputy Sheriffs

Im Prinzip wäre das ja wie folgt vorstellbar:

  1. Downloadprodukte sind an einen Shopaccount gebunden (wo auch die Seriennummer hinterlegt ist und die Software für künftige Downloads zur Verfügung steht)

  2. Der "neue" Besitzer muss also einen Account anlegen, in welchem dann das Produkt hinterlegt wird.

  3. Der alte Besitzer erklärt sich mit einem Übertrag der Software einverstanden

  4. Der "Shopbetreiber", in diesem Fall Aerosoft transferiert das Produkt in den neuen Account und versieht es mit einer neuen Seriennummer.

  5. Da dies mit Aufwand verbunden ist verlangt er eine Handlingspauschale von sagen wir mal 20 Euro, denn a.) ist da eine Person doch eine gewisse Zeit beschäftigt und b.) ist nur der Tod umsonst ( und der kostet bekanntlich das Leben)

Und mit der Handlingspauschale hat sich der Übertrag erledigt. :D

Und kommt jetzt bitte nicht mit Aussagen wie: "Das müssen die doch umsonst machen!" NEIN, das müssen sie nicht!

Vielleicht machen sie es ja, aber wenn das "Tauschvolumen" zunimmt, wird sich das mit Sicherheit im Produktpreis wiederspiegeln.

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Guest dlh1lf

Wozu so kompliziert?

Es genügt völlig, wenn der bisherige Besitzer das Produkt auf seinem Rechner deaktiviert und es nicht mehr nutzbar ist. Dies wird mit dem Server synchronisiert und die Lizenz des deaktivierten Produktes wird wieder "frei". (Zusätzlich wird dem Erstbenuzter ein Zertifikat ausgedruckt, das bescheinigt, dass die Lizenz erfolgreich deaktiviert wurde und frei verkäuflich ist, um dieses bei einem Weiterverkauf vorzulegen.)

Nun kann er diese Lizenz an einen anderen Nutzer weiterverkaufen, der die Lizenz auf seinem Rechner mit Hilfe des Aktivierungsprogrammes aktiviert. Die neue Registrierung wird auf dem Server hinterlegt, wodurch nur noch der neue Nutzer das Programm mit dieser Lizenz nutzen kann.

Als Kunde bin ich nämlich nicht daran interessiert, mich für den Verkauf meines Eigentums (der Lizenz) an Dritte mit dem Support des Herstellers beschäftigen zu müssen.

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  • 3 weeks later...

Titat OPabst: Soweit ich weiß, hat Winfried Diekmann in irgendeinem Thread zu dem Thema auch schon mal klargestellt, das AS grundsätzlich eine Umschreibung auf einen anderen User durchführt in der Kundendatenbank, aber sie müssen es halt mitbekommen um das tun zu können, so dass der gebraucht Käufer auch die Lizenz voll nutzen kann (Updates/Support).

Das funktioniert? Ich wollte einem Bekannten zwei Addons weitergeben (also nichtmal verkaufen sondern verschenken). Der Bekannte hat auch einen Account bei AS. Leider verklangen zwei Anfragen via Mail im Nirvana von AS. Schlimm finde ich einfach wenn gar nicht auf Mails/Anfragen reagiert wird.

Das war zu der Zeit als diese Diskussion schonmal Wellen schlug. Damals habe ich es dann beiseite geschoben.

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Hallo,

also es ist möglich Produkte von uns weiterzuverkaufen.

Vor dem Verkauf sollte jedoch mit uns, die Deaktivierung des Produktes besprochen werden. Diese führen wir dann gern durch.

Dieses gilt jedoch nur für Aerosoft eigene Produkte, Szenerien und Flugzeuge von 3. Herstellern mit Onlineaktivierung können wir leider nicht Deaktivieren.

Gruß

Fabian

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Guest
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