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Erwerb von Original Aerosoft AddOns bei eBay


simbakater

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Darf man DL-Software von aerosoft nun verkaufen oder nicht?

Hm, diese Frage interessiert mich auch. Mein Hausverstand sagt mir das ich mit dem Kauf die Lizenz zum benutzen dieser Software erwerbe und sofern es nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist diese Lizenz auch weiterverkaufen kann. Wobei ich obige EULA so interpretiere das Aerosoft das OK geben muss. Was im Sinne von zufriedenen Kunden kein Drama sein sollte.

Bezüglich dem Aerosoft Launcher, ich sehe das auch als eine Chance für Aerosoft und uns Kunden. Dieser Launcher hat das Zeug die Software als Demo bereitzustellen, sei es indem die Software nur zeitlich begrenzt funktioniert oder nur mit funktioneller Einschränkung ausliefert. Ist sicher nicht leicht das zu realisieren, möglich ist es aber bestimmt. Flight1 zeigt das es geht. Aus meiner Erfahrung sind zufriedene Kunden ein Erfolgsgarant.

Jaeger

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Hallo allerseits,

als ich am 11.02.2011 das Thema "Erwerb von Original Aerosoft AddOns bei eBay" hier im Forum aufgemacht habe, hatte ich dabei eigentlich ausschliesslich an Box-Versionen solcher AddOns gedacht und dies auch, so meine ich, deutlich gemacht.

Noch nie hatte ich nämlich gesehen, dass bei eBay (oder anderen Online-Auktionshäusern) entsprechende Download-Versionen angeboten worden wären. Wie sollte das auch vonstatten gehen? Dazu müsste der Verkäufer seine z.B. bei Aerosoft erworbene Download-Version ja auf CD oder DVD brennen, dazu das passende Handbuch-Download und die mit dem AddOn erworbene Seriennummer müsste er dem Käufer auch noch zur Verfügung stellen. Das alles dann auch noch in einer ansprechenden Hülle!

Insofern ist mir auch nicht so ganz klar, wieso sich das Thema jetzt mehr oder weniger Richtung Download-Versionen und deren Weiterveräusserung zu verlagern scheint; weiterverkauft werden doch nahezu ausschliesslich Box-Versionen!

Schönen Sonntag zusammen

Bernd (simbakater)

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Es ist nicht möglich Download-AddOns weiter zu verkaufen, schon allein deshalb, weil man zur Installation und Registrierung die Mailadresse eingeben muss. Außerdem ist das AddOn nur über den Account verfügbar, es ist nicht möglich ein Download-AddOn von einem Account auf einen anderen zu übertragen.

Wer die Möglichkeit besitzen will ein AddOn später weiter zu verkaufen (falls er aus mir nicht verständlichen Gründen sein Hobby aufgeben will), der sollte in jedem Fall die Box kaufen.

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Es ist nicht möglich Download-AddOns weiter zu verkaufen, schon allein deshalb, weil man zur Installation und Registrierung die Mailadresse eingeben muss. Außerdem ist das AddOn nur über den Account verfügbar, es ist nicht möglich ein Download-AddOn von einem Account auf einen anderen zu übertragen.

Vorab: für alle Leute, die (formal-) juristische Themen stinklangweilig finden, habe ich vollste Sympathie. Diese sollten allerdings jetzt nicht weiterlesen.

@Thorsten

Leider bist Du mal wieder an der Beantwortung meiner Frage elegant vorbeigeschlittert. Vielleicht zunächst noch’n Zitat:

"Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder juristischer Person) und der AEROSOFT GMBH."

Wenn dann weiter in den EULA steht:

"Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte im Rahmen dieses EULA auf Dauer an eine andere Person zu übertragen",

dann kann aerosoft nicht einfach sagen:

"Es ist nicht möglich Download-AddOns weiter zu verkaufen (zu übertragen)".

Faktisch ist es jedenfalls – entgegen Deinen Ausführungen – sehr wohl möglich, dies zu tun.

Und rechtlich muss es möglich sein, wenn man die EULA als rechtsgültigen Vertrag ansieht.

Denn Verträge können nicht einfach einseitig von aerosoft in den Punkten aufgehoben werden, die aerosoft nicht (mehr) gefallen.

Ich möchte es dabei zu diesem Thema zunächst mal belassen und bitte dies als Anregung aufzufassen, Eure AGB so zu überarbeiten, dass Ihr Euch damit nicht selbst ins Knie (oder sogar höher) schießt.

Übrigens: Ich selbst habe noch nie gebrauchte Spielesoftware ge- oder verkauft und werde dies wahrscheinlich auch in Zukunft nicht tun.

Was mich an der Behandlung des Themas hier ärgert und zur Stellungnahme veranlasst, ist die Art und Weise, wie hier wieder mal mit Halbinformationen gearbeitet wird.

"Security by obscurity" funktioniert nur auf eng begrenzte Dauer und schafft außerdem nicht unbedingt Freunde, wenn die Leute dahinter kommen.....

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  • Deputy Sheriffs

Es ist nicht möglich Download-AddOns weiter zu verkaufen, schon allein deshalb, weil man zur Installation und Registrierung die Mailadresse eingeben muss. Außerdem ist das AddOn nur über den Account verfügbar, es ist nicht möglich ein Download-AddOn von einem Account auf einen anderen zu übertragen.

Wer die Möglichkeit besitzen will ein AddOn später weiter zu verkaufen (falls er aus mir nicht verständlichen Gründen sein Hobby aufgeben will), der sollte in jedem Fall die Box kaufen.

Habe mich bisher hier rausgehalten, weil das Thema schon seit Jahren (unabhängig von Aerosoft) diskutiert wird, seit es "Software" gibt.

Aber gerade deinen Hinweis auf die Box finde ich nicht gut, wenn Aerosoft und der Markt immer mehr dazu tendiert, Software nur noch per Download anzubieten.

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Downloads liegen wenigstens nicht rum. Etwas einfach zu löschen fällt mir persönlich leichter als eine Box in den Müll zu werfen wenn ich sie nicht mehr verwende / verwenden kann bzw. das Produkt einfach veraltet ist (was bei FS Add-ons ja zum Glück relativ lange dauert).

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Habe mich bisher hier rausgehalten, weil das Thema schon seit Jahren (unabhängig von Aerosoft) diskutiert wird, seit es "Software" gibt.

Neu ist das Thema sicher nicht, da hast Du Recht!

Allerdings dürfte es nicht alltäglich sein, dass in den EULA ein Wiederverkaufsrecht ausdrücklich zugesichert wird,

und dass diese Zusicherung dann im Supportforum (mit der Begründung durch technische Schwierigkeiten) "en passant" wieder kassiert werden soll.

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Downloads liegen wenigstens nicht rum. Etwas einfach zu löschen fällt mir persönlich leichter als eine Box in den Müll zu werfen wenn ich sie nicht mehr verwende / verwenden kann bzw. das Produkt einfach veraltet ist (was bei FS Add-ons ja zum Glück relativ lange dauert).

Ja in der Tat, ich finde es jeden Tag wieder erstaunlich, dass ich mit so einer "Uralt-Software" wie fs9 noch Plätze finde zum andocken, z.B. hier bei aerosoft. Man müsste theoretisch MS ein Lob aussprechen... (ich finde grad den Button dafür nicht ^_^).

Um mal wieder ontopic zu finden.. Es gibt ja sogar das Angebot, auch alte Box-Versionen mit Service-Packs zu versehen. Und dafür kann man aerosoft wirklich einen Strauß überreichen.

PS: Man muss sich natürlich vorher entscheiden, ob man die Box behalten kann (Lauffähigkeit auf eigenem PC positiv). Wenn nicht, dann braucht man auch kein Service Pack.

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Halten wir doch mal fest:

- Der Weiterverkauf von Software CDs/DVDs ist legal.

- Der Weiterverkauf von dazugehörigen Konten ist illegal.

- Der Weiterverkauf von download-barer Software steht zur Zeit zur Diskussion (BGH -> EuGH)

Betrachten wir jetzt also nur mal Software CDs:

Wo ist für den Verkäufer das Problem, ausser dem erhöhten Aufwand (Brief schreiben), eine Erklärung an den Software-Inhaber (in diesem Fall Aerosoft GmbH) zu schicken, in der erklärt wird, dass man die Software CD an den und den weiterverkauft hat und eine Löschung entsprechender Einträge bittet? Vielleicht kann das Ganze auch in einem Online-Formular realisiert werden oder eine E-Mail reicht aus. Und aus Kundenfreundlichkeit muss man dafür nicht mal eine Service-Gebühr bezahlen.

Somit ist der Verkäufer glücklich, der Käufer kann die erworbene Software benutzen und Aerosoft hat eine Erklärung des Verkäufers vorliegen.

Ist doch ziemlich einfach, oder?

Gruß Arne

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- Der Weiterverkauf von Software CDs/DVDs ist legal.

- Der Weiterverkauf von dazugehörigen Konten ist illegal.

- Der Weiterverkauf von download-barer Software steht zur Zeit zur Diskussion (BGH -> EuGH)

Hallo Arne, so "ziemlich einfach"“ ist es m.E. leider nicht

"- Der Weiterverkauf von Software CDs/DVDs ist legal."

Richtig, und zwar ohne jede Einschränkung.

Der Verkäufer darf die Software anschließend natürlich nicht mehr benutzen.

Sofern bei Vertragsschluss keine weiteren Modalitäten für einen Weiterverkauf vereinbart wurden, kann der Verkäufer dies ohne weiteren Kontakt zum "Software-Inhaber" tun.

Wäre allerdings nett, wenn er dies täte, und gegen eine entsprechende Klausel in den AGB, dass er dies tun muss, hätte ich absolut nichts einzuwenden.

Meines Wissens gibt es eine solche Klausel (bei aerosoft) allerdings bisher nicht (Stand 20.02.2011)

"- Der Weiterverkauf von dazugehörigen Konten ist illegal."

Richtig, sofern dies bei Vertragsschluss vereinbart wurde und damit kein Ausschluss von der Beseitigung offensichtlicher Mängel verbunden ist.

Ein Zweitkäufer sollte also darauf achten, dass er kein "brandneues" Produkt für "Gamma"-Tester kauft..

"- Der Weiterverkauf von downloadbarer Software steht zur Zeit zur Diskussion (BGH -> EuGH)"

Fast Richtig.

Wenn allerdings in den EULA (so wie bisher) explizit vereinbart ist, dass der Käufer das Recht zum Weiterverkauf hat, geht dies weder den BGH noch den EuGH was an.

EuGH und BGH entscheiden nicht darüber ob ein Recht zum Weiterverkauf vereinbart werden kann,

sondern - im Gegenteil - lediglich darüber ob dieses Recht bei DL-Software ausgeschlossen werden kann!

Software, bei der ein Weiterverkaufsrecht vereinbart wurde, kann also unabhängig von zukünftigen Entscheidungen der oberen Gerichtshöfe verkauft werden.

Tja, als Computerspieler ohne Jurastudium ist man mittlerweile ne arme Sau, Gell? :blink:

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Hallo Arne, so "ziemlich einfach" ist es m.E. leider nicht

"- Der Weiterverkauf von Software CDs/DVDs ist legal."

Richtig, und zwar ohne jede Einschränkung.

Der Verkäufer darf die Software anschließend natürlich nicht mehr benutzen.

Sofern bei Vertragsschluss keine weiteren Modalitäten für einen Weiterverkauf vereinbart wurden, kann der Verkäufer dies ohne weiteren Kontakt zum "Software-Inhaber" tun.

Wäre allerdings nett, wenn er dies täte, und gegen eine entsprechende Klausel in den AGB, dass er dies tun muss, hätte ich absolut nichts einzuwenden.

Meines Wissens gibt es eine solche Klausel (bei aerosoft) allerdings bisher nicht (Stand 20.02.2011)

Es ist völlig egal was in den AGBs steht oder im nachhinein vereinabrt wurde, da der Erschöpfungsgrundsatz erfüllt ist. Jede AGB - in der EU - lässt sich damit aushebeln.

"- Der Weiterverkauf von dazugehörigen Konten ist illegal."

Richtig, sofern dies bei Vertragsschluss vereinbart wurde und damit kein Ausschluss von der Beseitigung offensichtlicher Mängel verbunden ist.

Ein Zweitkäufer sollte also darauf achten, dass er kein "brandneues" Produkt für "Gamma"-Tester kauft..

Das BGH hat dies bezüglich schon entschieden und kann somit als Grundlage benutzt werden - Stichwort Steam + HL2.

"- Der Weiterverkauf von downloadbarer Software steht zur Zeit zur Diskussion (BGH -> EuGH)"

Fast Richtig.

Wenn allerdings in den EULA (so wie bisher) explizit vereinbart ist, dass der Käufer das Recht zum Weiterverkauf hat, geht dies weder den BGH noch den EuGH was an.

EuGH und BGH entscheiden nicht darüber ob ein Recht zum Weiterverkauf vereinbart werden kann,

sondern - im Gegenteil - lediglich darüber ob dieses Recht bei DL-Software ausgeschlossen werden kann!

Software, bei der ein Weiterverkaufsrecht vereinbart wurde, kann also unabhängig von zukünftigen Entscheidungen der oberen Gerichtshöfe verkauft werden.

Ich kenne jetzt die EULA nicht so genau - jaja, man sollte sie vorher immer lesen ;) -, aber wenn dies so drinsteht, dann verstehe ich den Tenor von Aerosoft auch nicht.

Tja, als Computerspieler ohne Jurastudium ist man mittlerweile ne arme Sau, Gell? :blink:

Ja, leider.

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Ich kenne jetzt die EULA nicht so genau - jaja, man sollte sie vorher immer lesen ;)

Musst Dich nicht allzu sehr grämen; aerosoft hat sie ja anscheinend auch nicht gelesen :lol:

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Tja und das alles nur weil es Zeitgenossen gibt, die kostenpflichtige Programme kostenlos nutzen wollen. Eigentlich dürfte es diese Diskussion gar nicht geben. Weil jeder, der eine Software weiterverkauft, diese vorher bei sich deinstalliert hat. Aber dem ist nicht so, also erwarte ich als zahlender Kunde, daß Aerosoft etwas gegen dieses Gebaren unternimmt. Geschähe dies nicht, wäre der Ehrliche der Dumme.

Nur wie will man wirklich sicherstellen, daß der Megaairport Frankfurt tatsächlich bei Max Mustermann nicht mehr auf der Festplatte ist, wenn er die CD-Rom bei Online-Auktions-Häusern anbietet? Ich weiß es nicht. Es müßte ja jemand den PC des Herrn Mustermann durchsuchen. Jetzt spinne ich weiter: Ist dies auch der tatsächliche PC? Oder hat er im Keller einen Zweiten versteckt? Es ist eigentlich unmöglich.

Leider gefährden diese Typen den Fortbestand der fantastischen Add-Ons. Wenn man ihnen keinen Einhalt gebietet, dann wird von dem fiktiven Megaairport Frankfurt 2013 genau eine einzige Version verkauft und der Rest lädt die Raubkopien aus den dunklen Seiten des Internets herunter. Was passiert? Es war die letzte Version von Frankfurt und die Szene hätte sich sozusagen selbst gerichtet. Das ist meine Befürchtung, wenn nur noch "raubkopiert" wird.

Nebenbei wäre ich auch stinksauer, wenn ich ein Jahr an einem Flugzeug oder einem Flughafen arbeite und diesen fünf Minuten nach der Veröffentlichung auf "kostenlosen" Seiten fände. Oder einer die CD kauft, installiert und danach sofort weiterverkauft ohne vorherige Deinstallation.

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Das Problem ist meines Erachtens nicht, dass jemand eine Boxversion mit einem aerosoft Flughafen nicht gebrauchen kann aufgrund von nicht erfüllter Systemvoraussetzung.

Und es gibt Leute, die kaufen sich so eine fabrikneue Box sei es offline in einem echten Laden für Computerspiele oder online, ohne jemals vorher auch nur einen Satz aus den zugehörigen Herstellerinformationen (z.B. aerosoft) gelesen zu haben.

Es gibt zwei Dinge, die ich für viel verbreiteter halte.

1) Aus meiner persönlichen Erfahrung kann ich sagen, es braucht meistens weit mehr als nur 1 PC der die Systemvoraussetzungen erfüllt (für fsx und/oder für fs9). Es braucht einen Simulatorpiloten, der willens und auch fähig ist, auch noch die Voraussetzungen hinter den Voraussetzungen zu erfüllen, ich denke da speziell an .net framework, an den Grafiktreiber, der auch wirklich mit dem Simulator zusammen funktionieren will, etc etc etc.

Und ich denke im Gegensatz dazu an vielleicht einen Familienvater, der seinem Sohn ein schönes Flughafen-AddOn gekauft hat, ohne eine Erfahrung in und an Computern von mehr als 15 Jahren mitzubringen. Was macht dieser Vater, wenn er merkt, er hat etwas gekauft, aber weder sein Sohn noch er selbst bekommen es auf dem PC zum laufen?

2) Zusätzlich zu dieser "Basis-Software", die sowohl für die sehr (!) individuelle Hardware eingerichtet werden muss, sollte man auch noch ein wenig Wissen mitbringen, wie man die Einstellmöglichkeiten bei Grafikkarte und bei MSFS (die berüchtigten Anzeigeeinstellungen) am besten nutzt, so dass es auch nach Installation von Software der neueren Generation (etwa LEBL oder EDDS) ein Genuss und keine Beleidigung fürs Auge ist.

Zu 2) kann ich aus eigener Erfahrung sprechen, denn genau das versuche ich gerade zu bewerkstelligen: mein PC soll fähig sein für LEBL und EDDS bevor ich es kaufe. Und ich kann auch sagen, es kostet zeitweilig ein paar Nerven, weil es wirklich nicht nur 1 Regler ist, den man dafür gekonnt einstellen muss, sowohl in MSFS als auch im übrigen PC. Und ich kann auch sagen, ich weiß theoretisch seit ein paar Jahren, wie man diese Regler bewegt. Und trotzdem braucht es definitiv seine Zeit.

Und mir fällt noch ein Argument ein, weshalb alte box-Software aus 2005 bei ebay landen kann. Ich schreibe in diesem thread nur aufgrund von alter box-Software, von der schon seit mindestens 2 Jahren eine neue Version auf dem Markt ist. Es gibt nicht nur den Familienvater, den ich oben beschrieben habe. Es gibt auch Leute, bei denen reicht das aktuelle System einfach noch nicht für die 2008er oder 2010er Version. Die sind dann tatsächlich sehr glücklich, so eine box kaufen zu können, ich kenne da so jemanden.

:)

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Aber dem ist nicht so, also erwarte ich als zahlender Kunde, daß Aerosoft etwas gegen dieses Gebaren unternimmt. Geschähe dies nicht, wäre der Ehrliche der Dumme.

Ich habe aber schon jetzt das Gefühl, dass der Ehrliche der Dumme ist.

Nämlich genau deswegen, da sich der Käufer mit einem halbfertigen Launcher herumärgern muss. Zudem macht Aerosoft nicht publik, welche Daten "nach Hause telefoniert" werden, was mit Sicherheit nicht dazu beiträgt, Vertrauen zu schaffen.

Die Idee eines Lanuchers ist an sich ja nicht schlecht - ein Programm, das mich zuweilen darauf aufmerksam macht, dass neue Updates verfügbar sind, oder mir helfen würde, meine Lizenzen zu "managen". Dazu gehört für mich auch das Transferieren von Nutzungsrechten.

All dies scheint aber momentan nicht richtig zu funktionieren - alleine das merkwürdige Verhalten bei der Installation des (finalen) SP1 für Win 7 spricht Bände. Ich habe daher immer mehr das Gefühl, dass die Kunden unter Generalverdacht stehen - und so ein Image wäre fatal.

Gruß

Jörn

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Unter "Generalverdacht" gestellt fühle ich mich schon deshalb nicht, weil ich bis jetzt alles bezahlt habe, was zu bezahlen ist. Wenn mir der Preis überzogen erscheint, dann kaufe ich das Add-On nicht. Zum Beispiel Ultimate Terrain X USA werde ich nach derzeitigem Stand niemals kaufen. Ich fliege dort nicht und wenn dann mal nach New York oder so. Aber dann auch halt per B747 oder 767, also IFR. Deshalb lohnt sich für mich die Ausgabe von 35 € nicht. Das europäische Gegenstück habe ich sehr wohl erworben. Dort ist meine (fliegerische) Heimat.

Ein anderer Weg wäre das gleiche wie Ladendiebstahl. Ich fühle mich ja auch nicht als potentieller Dieb, wenn an den neuen Klamotten bis zur Kasse noch das Funketikett hängt, das die Warnsirene am Ausgang aktiviert. Wenn mir der Artikel nicht gefällt oder zu teuer ist bleibt er liegen. Aber an diesem Punkt gibt es wohl Leute die meinen sie hätten dann das Recht den zu teuren Artikel auf "anderen Wegen" als über die Kasse aus dem Laden zu befördern. Die tun mir nicht Leid, wenn sie der Kaufhausdetektiv dann ins Büro bittet.

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Der Vergleich hinkt etwas, Christian.

Jeder ehrliche Kunde hat wohl kein Problem damit, dass Aerosoft gewisse Schutzmaßnahmen ergreifen muss. Um bei Deinem Bild zu bleiben: Wie würdest Du es finden, wenn die nette Diebstahlsicherung an Deiner Hose bleiben würde, wenn Du den Laden verlässt, und dann ab und zu jemand bei Dir anruft, um sicherzugehen, dass das Ding noch dran ist?

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Ich gebe ja zu, der Vergleich zwischen Soft- und Hardware hingt immer. Eine Software kann ich kopieren, mit der Hardware wird das schon schwieriger. Aber wenn einer kontrolliert ob meine Hose noch mir gehört, merke ich das. Wenn einer nachschaut ob die Version vom Megaairport Frankfurt immer noch auf meiner Festplatte ist nicht unbedingt. Also was stört jetzt mehr?

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Das mit der Festplatte!

Jedenfalls solange ich nicht zuverlässig weiß, ob der nur das nachschaut, was ihn was angeht!

Also wenn die Nacktfotos der Freundin / Frau aus dem Ordner "Eigene Bilder" mit übertragen werden würden, dann wäre es mit Aerosoft schnell vorbei wenn das rauskäme.

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Wer so bescheuert ist und solche Bilder im Ordner "Eigene Bilder" abspeichern würde, hätte es nicht besser verdient.

Abgesehen davon glaube ich nicht, daß da irgendwelche Dateien ausspioniert werden. Wenn man keine Leichen im Keller hat, könnte einem das auch egal sein. ;)

Ich persönlich möchte aber auch genau wissen, was übertragen wird. Daher kann ich diese Skepsis im Grundsatz schon verstehen.

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