Jump to content

Flughöhe durch ATC bei VFR festgelegt


Recommended Posts

Ich hoffe, dass ich hier im Forum richtig bin, Was tun bei folgender Situation:

  • X-ATC-Chatter eingeschaltet
  • VFR Flug von A nach B angemeldet mit gewünschter Flughöhe von 3600 ft.
  • ATC gibt Flug frei bei einer Höhe von 2100 ft. 
  • Starterlaubnis erteilt
  • ich brauche aber 3600 ft., um über den nächsten Hügel zu kommen. Was tun, wenn ich im ATC für VFR keinen Höhenwunsch anfordern kann?

Gruß Mike

Link to comment
Share on other sites

@1Lupus1

Eigentlich brauchst du keine Wunschhöhe, wenn du ich im für VFR Flüge freigegeben Luftraum und an die dort geltende maximale Flughöhe hältst, kannst du (weitgend) frei entscheiden.

Mach dich mal über die Luftraumstruktur schlau.

 

Und im Zweifelsfall: Der Pilot fliegt das Flugzeug.

 

Link to comment
Share on other sites

Ach ja, die oberen Grenzen für VFR Luftraum sind in der Regel AGL.

 

Sorry, aber ich muss erst nachschauen, wie die derzeit gültigen Bezeichnungen der Lufträume lauten, die die ich gelernt habe, gelten nicht mehr.

 

 

Please login to display this image.

 

Class G meine ich

 

Und achte auf ganz rechts im Bild 🙂

 

Link to comment
Share on other sites

vor 19 Minuten schrieb 1Lupus1:

Heißt das, wenn ich vor dem Start bei Sichtflug vom Tower FL 2,1 zugewiesen bekomme, kann ich trotzdem auf FL 3,6 steigen?

 

Sorry, ich meine FL 21 und Fl 36

Link to comment
Share on other sites

Nee, AGL heißt Höhe über Ground. Wenn Köln also auf 300ft MSL liegt dann kannst du bequem auf 2800 ft gehen.  Willst du also über deinen Berg dann kannst du das bequem machen. Denn der Berg hat ja auch eine bestimmte Höhe (MSL). Die mit den max. 2500ft  addieren und du hast die maximale VFR - Flughöhe an dieser Stelle.

Link to comment
Share on other sites

Nein

 

AGL= Höhe über Grund!!!

MSL= Mean Sea Level

 

Du musst die 2500ft also addieren zu der Bodenhöhe. Wobei es im Hochgebirge da einige Ausnahmen gibt. 

Link to comment
Share on other sites

Wichtig bei VFR ist eigentlich nur das du keine Wolken berühren darfst. Ist also die Wolkenuntergrenze bei 2000ft dann darfst du auch nur knapp 1800ft hoch fliegen. 

 

und , was aus dem Bild gut hervor geht:  Ist der Luftraum darüber durch Kontrollzonen abgesenkt so ist das gleichzeitig eine Absenkung für den VFR Luftraum.

Link to comment
Share on other sites

Ist die Sicht kleiner als 1,5km bzw 5km (Je nach Geschwindigkeit) dann musst du IFR fliegen oder am Boden bleiben. Für IFR brauchst du aber auch eine Befähigung!

Link to comment
Share on other sites

Kleiner Nachtrag

Einer der wesentlichen Unterschiede ist, dass man in VFR in der Regel selbst dafür verantwortlich ist, dass es zu keiner Kollision kommt. Deshalb darf man nicht nur nicht in Wolken einfliegen, sondern muss auch in jeder Richtung einen definierten Mindestabstand haben. Sollte aus der Wolke pötzlich der A380 auftauchen, muss es noch daran vorbei reichen 😁

Link to comment
Share on other sites

In der Reihenfolge der Beliebtheit ist das Fach Luftrecht nicht Spitzenreiter.

 

Ach ja, warum kommt mir jetzt ein Liedtext in den Sinn?

 

"Über den Wolken, muß die Freiheit wohl grenzenlos sein .."

 

Damit ist ganz sicher nicht D gemeint.

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

We have placed cookies on your device to help make this website better. You can adjust your cookie settings, otherwise we'll assume you're okay to continue. Privacy Policy & Terms of Use