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Ortho4XP CH (Schweiz)


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Hallo,

ich habe einen Großteil meiner alten G2XL-Kacheln mit Ortho4XP mit einem neuen Mesh versehen. Dabei ist mir aufgefallen, dass es (anders als bei g2xpl) neben Google und Bing auch die Möglichkeit gibt, Swisstopo als Quelle auszuwählen.

Hier als Beispiel die Gegend in Zermatt:

https://map.geo.admin.ch/?X=97275.00&Y=623990.00&zoom=6&lang=de&topic=swisstopo&bgLayer=ch.swisstopo.pixelkarte-farbe&catalogNodes=1430&layers=ch.swisstopo.swissimage-product

Und hier der Heliport von Zermatt:

https://map.geo.admin.ch/?X=97578.82&Y=624374.65&zoom=12&lang=de&topic=swisstopo&bgLayer=ch.swisstopo.pixelkarte-farbe&catalogNodes=1430&layers=ch.swisstopo.swissimage-product

 

Was mich nun sehr wundert ist, dass Ortho4XP offenbar ein Problem hat, überall ZL18 Tapeten zu erstellen. Dabei liegt es aber offenbar nicht an der Verfügbarkeit der Daten. Ich konnte bislang kein Muster erkennen... Natürlich ist außerhalb der Schweiz kein hochauflösendes Luftbild vorhanden, aber innerhalb der Schweiz überall beste Qualität!

 

Nun ergibt sich mir folgendes Bild:

  • die Kacheln +46+008 und +46+009 ließen sich ohne ein einziges Problem in ZL18 erstellen
  • die Kacheln +46+007 oder +47+009 erzeugen als ZL18 jedoch hauptsächlich schwarze Bilder (zu 95%) mit folgender Fehlermeldung:

Please login to display this image.

 

Da aber offenbar die Fotoqualität über die Website in der ganzen Schweiz wirklich gleich gut ist (wie oben beim Heliport - wäre in +46+007 - zu sehen), verstehe ich nicht, warum einige Kacheln nur in ZL17 funktionieren, jedoch andere in ZL18 völlig problemlos sind....

Hat jemand einen Tipp, woher der oben gezeigte Fehler kommen könnte? Gibt es hier eventuell ein Problem bei den Adressen? Der Eintrag in der Carnet_d_adresses.py sieht so aus:

    ####################################################
    # Swiss Federal Geo Portal
    # Restrictive copyright + water marked 
    # (see http://www.swisstopo.admin.ch/internet/swisstopo/en/home/swisstopo/legal_bases/use_without_licence.html
    ####################################################
    elif website=="CH":
        server=random.randint(0,4)
        url="http://wmts1"+str(server)+".geo.admin.ch/"+\
            "1.0.0/ch.swisstopo.swissimage/default/20151231/3857/"+\
            str(zoomlevel)+"/"+str(til_x)+"/"+str(til_y)+".jpeg"
        fake_headers={\
                'User-Agent': user_agent_generic,\
                'Accept':'image/png,image/*;q=0.8,*/*;q=0.5',\
                'Accept-Language':'en-US,en;q=0.5',\
                'Accept-Encoding':'gzip,deflate',\
                'Referer':'http://map.geo.admin.ch',\
				'Origin':'http://map.geo.admin.ch',\
                'Connection':'keep-alive'\
                }
    

 

Beste Grüße,

Philip

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  • 5 weeks later...

Ebenfalls interessant wäre zu wissen ob es möglich wäre auf den Geo Server der Schweiz zu gelangen um die Bilder ohne Wasserzeichen zu erhalten. Natürlich, wenn man beim Geo Portal bezahlt ;)

 

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  • 2 months later...

@ubbi Es gibt vermutlich eine Limite seitens des Geodaten-Providers, ab welcher entweder deine IP "blacklisted" wird und z.B. leere Bilder oder eine Fehlemeldung zurückgegeben wird. Je nachdem kann Ortho4XP damit umgehen oder nicht. Ich denke letzteres dürfte in deinem Fall geschehen sein. Abhilfe könnte u.U. die Nutzung eines VPN-Services oder der Bezug einer neuen IP Adresse bringen.

 

An dieser Stelle noch eine Warnung an alle, die denken, sie könnten Terabytes an Orthopohotos ab der Quelle "CH" unbehelligt herunterladen: Das Bundesamt für Landesopographie (Swisstopo) hatte mir mal vor ca. 2 Jahren über meinen Internet-Provider rechtliche Schritte angedroht, falls ich meine "illegalen" Aktivitäten (ich hatte ZL17 mit Ortho4XP heruntergeladen) nicht umgehend einstelle. Hier der Originaltext:

 

Quote

Wir wurden in Kenntnis gesetzt, dass Sie unrechtmässig auf die Bundes Geodaten-Infrastruktur (BGDi) zugegriffen 
haben. Sie haben anhand illegaler Methoden (referrer spoofing) kostenpflichtige Daten (Kartenteile) heruntergeladen.

Wir weisen Sie hiermit ausdrücklich darauf hin, dass es sich dabei um den Straftatbestand des betrügerischen 
Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage („Computerbetrug“) nach Artikel 147 Strafgesetzbuch handelt. 
Karten sind zudem urheberrechtlich geschützt und gemäss Artikel 69a Urheberrechtsgesetz ist es verboten, 
wirksame technische Mittel zum Schutz von urheberrechtlich geschützten Werken zu umgehen. 
Wer sich oder Dritten widerrechtlich Zugang zu Geobasisdaten verschafft, begeht zudem eine Ordnungswidrigkeit 
(Art. 51 Abs. 1 lit. a Geoinformationsverordnung). 

Bitte löschen Sie alle kostenpflichtigen Daten und künftig unterlassen ohne Berechtigung Daten von der 
Geodaten-Infrastruktur herunterzuladen. Die BGDi behält sich vor eine Strafanzeige in die Wege zu leiten, bzw. 
Strafantrag zu stellen sowie zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen, sofern keine Löschung erfolgt oder 
es zu einer Wiederhandlung kommt.

 

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  • 1 month later...

Moin!

 

lese gerade, dass es rechtlich bedenklich ist, sich für den privatgebrauch Fototapeten zu laden.

 

Ist dies auf die Schweiz bezogen gewesen oder gab es solche Androhungen auch schon in Deutschland und gibt es einen Unterschied, ob das eine staatliche Seite ist oder aber eben Google oder Bing?

 

Grundsätzlich muss man sich ja sonst fragen, wer zuerst Rechtsbruch begangen hat. Der, der widerrechtlich eine Luftaufnahme fremden Eigentums getätigt und veröffentlicht hat oder der, der die öffentliche Aufnahme speichert...

 

 

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@Daikan

 

Hallo Daikan, sofern es sich bei dem von dir oben gezeigten um den Original Text jener Drohmail handelt, so halte ich diese schon aufgrund der Formulierung für zweifelhaft!

Par. 147 schweizerisches StGB beginnt mit der Formulierung:

" Wer in der Absicht, sich oder einen andern unrechtmässig zu bereichern, durch unrichtige, unvollständige oder unbefugte Verwendung von Daten oder in vergleichbarer Weise ......"

Schon allein diese Tatbestandsmerkmale kann man bei Benutzung des ortho4xp "ins blaue hinein" nicht so ohne weiteres annehmen. Zudem enthält das Schreiben eine allgemeine Formulierungsschwäche, die bei einem

bundesstaatlichen Unternehmen, wohl kaum vorkommt und sehr stark auf reine Angstmache hindeutet. Die Quellenangabe sollte genauestens überprüft werden.

 

Gruß

Jürgen

 

Wenn man allerdings versucht, geschützte Daten vom Server der Schweiz sagen wir mal zu hacken, also Schutzmaßnahmen zu umgehen, kann dies natürlich als unbefugt betrachtet werden

 

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55 minutes ago, Floggie said:

Ist dies auf die Schweiz bezogen gewesen oder gab es solche Androhungen auch schon in Deutschland und gibt es einen Unterschied, ob das eine staatliche Seite ist oder aber eben Google oder Bing?

 

Grundsätzlich muss man sich ja sonst fragen, wer zuerst Rechtsbruch begangen hat. Der, der widerrechtlich eine Luftaufnahme fremden Eigentums getätigt und veröffentlicht hat oder der, der die öffentliche Aufnahme speichert...

 

Mein Beispiel war natürlich auf den staatlichen CH Provider bezogen - keine Ahnung wie das bei anderen gehandhabt wird und weshalb ich da mit meinen Aktivitäten deren Alarmglocken läuten liess (ich vermute es gibt nicht viele solcher "Missbräuche" - deshalb fiel ich damit wohl auf).... Es ging dabei konkret um das "aushebeln" eines (trivialen) Schutzmechanismus des öffentlichen Kartendienstes (Fälschen des Referrer-Headers durch Ortho4XP). Dieser Schutzmechanismus war/ist darauf ausgelegt, die ausschliessliche Nutzung im Kontext der (manuellen) Navigation einer Webseite zu erlauben (https://map.geo.admin.ch). Es lohnt sich deshalb, zu verstehen, wie die Provider-Definition in Ortho4XP funktioniert und ob diese irgendwelche Nutzungsbedingungen verletzt. Dabei kann man Ortho4XP nicht blind vertrauen, ganz nach dem Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".

 

Bei grossen privaten Anbietern wie Google oder Bing ist wohl kaum davon auszugehen, dass rechtliche Schritte allein durch das blosse Herunterladen und private Nutzen des Kartenmaterials eingeleitet werden - die haben allein wegen ihrer Grösse schon genug bzw. bessere technische Schutzmechanismen in petto, um sich gegen übermässigen Download bzw. Missbrauch zur Wehr zu setzen. Was aber m.E. problematisch ist, ist das Wiederveröffentlichen des Kartenmaterials ohne deren Einwilligung - das würde ich keinesfalls machen, ausser die rechtliche Lage ist sonnenklar (für mich ist sie alles andere als das).

 

 

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