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RemarkH

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Posts posted by RemarkH

  1. habe mittlerweile mit tatkräftiger Unterstützung von Microsoft die Installation des FSX unter D:\ hinbekommen.

    Auf diesem Wege nochmal vielen Dank für Dein Interesse an meinem Problem und Deine Unterstützung.

    Hallo Claus,

    darf man fragen ob bzw. wieviel das gekostet hat?

    Falls das ein kostenloser Service von MS sein sollte, wäre das in Zukunft ja wohl die richtige Adresse für ähnliche Fragen. B)

  2. M.Kok hat im englischen Forum wiederholt gepostet und Vertrauen dafür eingefordert, dass man sich auf sein Wort verlassen könne.

    Ich warte auf das von ihm am 14.12.2010 – also vor mehr als 3 Monaten - zugesagte offizielle Privacy-Statement, in dem alle auf MEINEM Computer herangezogenen Teile verbindlich benannt werden.

    Darf ich höflich fragen, wann damit zu rechnen sein wird?

    • Upvote 3
  3. ich meine, kommt schon, beim beta testen war nicht fuer jeden quadratkilometer ein betatester eingebunden, der sich mit den getesteten oertlichkeiten auskennt? unverschaemtheit aber auch!!!

    Na ja,

    Der breite, helle Strand von Peter Ording leuchtet normalerweise schon von weitem (genau so wie der von Amrum).

    Es stimmt ja auch sonst so einiges nicht in dieser Gegend.

    Angefangen mit dem Inselchen Blauort westlich von Büsum, welches mit Default-Oberfläche ohne Fototextur und mit unpassender Vegetation im Wasser dümpelt,

    bis zu den fehlenden Sandinseln Japsand, Norderoogsand und Süderoogsand westlich von Hooge,

    die man auf dem VFR-Flug von Helgoland nach Wyk eigentlich schon von weitem sehen müsste.

    Die Küstenregion mit den vorgelagerten Inseln ist nun mal für jeden, der sie kennt, ziemlich einprägsam - und es gibt sicher viele, die sich nach einem Urlaub daran erinnern.

    Das ist was anderes als wenn mitten im Land mal das Einfamilienhaus eines Users nicht exakt platziert ist, oder ne Kuh falsch auf der Weide steht. B)

    Ich hätte mir da auch etwas mehr Sorgfalt gewünscht und habe genau auf den gleichen Punkt wie Emi schon mehrfach (zuerst schon vor sicher 2 Jahren) hingewiesen.

    Leider beißt man da bei AS anscheinend auf Granit, und leider ist es mir bisher auch nicht gelungen diese Macken in Eigenarbeit zufrieden stellend zu verbessern.

    • Upvote 1
  4. Vielleicht hat Patricia mit dem "kein I-net" ja nur gemeint,

    dass mal ein allgemeiner lokaler I-Net-Ausfall da sein könnte (bei mir in der bayerischen "Pampa" nicht gerade selten),

    oder dass der AS-Server mal gerade wieder nicht erreichbar sein könnte?

    Wäre ja gegebenfalls auch ziemlich lästig, oder? :wacko:

    Muss ja nicht immer gleich Sibirien sein .....

  5. Moin,

    http://www.forum.aer...showtopic=43723

    Im letzten Beitrag von "ThoRe " wird der Grund oder Sinn dafür kurz begründet.

    Danke, da war ich schon; macht mich leider auch nicht schlauer.

    Beide Foren sind ohne Support.

    In Allgemeine Themen kommt: "Alles was nicht in die anderen Kategorien passt"

    In Plauderecke kommt: "Alles ist erlaubt"

    Vielleicht bin ich ja einfach zu doof die Unterscheidung exakt zu kapieren. Wäre schön wenn ein Moderator mir da vielleicht auf die Sprünge helfen könnte.

  6. Hallo Simbakater,

    Und schon haste wieder einen grünen Punkt. Und nicht mal anonym.

    Das ist es nämlich, was mir an der Einrichtung hauptsächlich missfällt.

    Es gibt hier Leute, die mussten eine Zeitlang nur mal "Hallo" schreiben: schon hatten sie ohne erkennbare Begründung weitere 10 Miese und standen unter -200.

    So schlecht kann jemand eigentlich gar nicht sein, nicht jeder steckt so etwas einfach weg, und ein System, welches so etwas zulässt, gehört wirklich in die Tonne.

    Wenn man das Bewertungssystem trotzdem unbedingt beibehalten möchte (hat ja auch Vorteile, wenn man nur mal kurz "Bravo" rufen kann),

    dann sollte m.E. zumindest die Anonymität aufgehoben werden, und bei negativen Bewertungen eine kurze sachliche Begründung nötig sein, dass man wenigstens dagegen argumentieren kann.

    Falls das zu umständlich sein sollte, gibt es ja noch die Möglichkeit nur + zuzulassen, wie dies in einigen anderen Foren gehandhabt wird.

    Und wenn das auch nicht möglich ist: dann bitte abschalten!

    PS Übrigens, der Chef von Aerosoft steht z.Zt. bei -20.

    Also Kopf hoch, alle Leute, die im Minus sind! Aus Euch kann noch mal was werden! :D

    • Upvote 4
  7. ..... Erwin hatte Windows auf D: installiert. Aus eigener Erfahrung weiß ich, das dies (zumindest unter XP) nicht die beste Wahl ist. Manche Software erwartet einfach, dass das Systemlaufwerk C: heisst .....

    ..... Ich finde es nur nicht OK, dass derartige Probleme standardmäßig auf eine Software geschoben werden, nur weil sie momentan nicht besonders beliebt ist.....

    Ich muss hier sicher nicht den Erwin verteidigen. Wenn er noch was zu dem Thema sagen will, kann er das auf jeden Fall besser als ich.

    Trotzdem noch mal 2 Dinge:

    1) Erwin berichtet, dass es vor Installation des Launcher mit XP auf D: keinerlei Schwierigkeiten gab. - Danach funktionierte die Installation des regulären Updates auf D:\ plötzlich nicht mehr.

    2) Die aktuellen Panne mit dem Win7-Update trat nur bei Leuten mit installiertem Launcher auf..

    Was schließt man normalerweise daraus?

    Dass XP auf D: nicht läuft, bzw dass wieder mal standardmäßig der Launcher schlecht gemacht werden soll?

    Oder doch eher, dass bei XP etwas ähnliches passiert ist wie bei Win7?

    Und warum ist es normal, dass der Launcher nach dem OS schielt?

    Mit Hardware und Biosvarianten gibt's doch genügend Variationsmöglichkeiten.

    Man muss da glaube ich nicht unbedingt eine paranoide Ader haben, wenn man sich fragt: warum machen die das?

    Ich warte übrigens bis heute auf das von M.Kok angekündigte "privacy statement".

    Damit das alles nicht zu unübersichtlich wird, werde ich dazu jedoch einen eigenen Thread aufmachen.

    • Upvote 1
  8. @Otto

    @Thorsten

    Man kann auch etwas partout nicht verstehen wollen!

    Die aktuelle Panne mit dem WIN7 Update legt den Schluss ziemlich nahe, dass mit dem bisher so genannten "Hardware"-Key nicht nur Angaben zur Hardware,

    sondern auch Angaben zu vorhandener Software (hier: Betriebssystem) übertragen werden.

    Wenn Erwin auf seinem XP-System auf der Platte D: (mit Launcher) Schwierigkeiten beim XP-Update hat, auf der Platte C: (ohne Launcher) jedoch keine,

    dann liegt der Schluss doch nicht allzu entfernt, dass hier das Gleiche oder etwas Ähnliches passiert ist, wie bei dem WIN7 Update!

    PS Und wenn der Launcher nicht nur vorhandene Hardware, sondern auch Software scannt, wird’s mir allmählich echt mulmig!

    • Upvote 1
  9. - Der Weiterverkauf von Software CDs/DVDs ist legal.

    - Der Weiterverkauf von dazugehörigen Konten ist illegal.

    - Der Weiterverkauf von download-barer Software steht zur Zeit zur Diskussion (BGH -> EuGH)

    Hallo Arne, so "ziemlich einfach"“ ist es m.E. leider nicht

    "- Der Weiterverkauf von Software CDs/DVDs ist legal."

    Richtig, und zwar ohne jede Einschränkung.

    Der Verkäufer darf die Software anschließend natürlich nicht mehr benutzen.

    Sofern bei Vertragsschluss keine weiteren Modalitäten für einen Weiterverkauf vereinbart wurden, kann der Verkäufer dies ohne weiteren Kontakt zum "Software-Inhaber" tun.

    Wäre allerdings nett, wenn er dies täte, und gegen eine entsprechende Klausel in den AGB, dass er dies tun muss, hätte ich absolut nichts einzuwenden.

    Meines Wissens gibt es eine solche Klausel (bei aerosoft) allerdings bisher nicht (Stand 20.02.2011)

    "- Der Weiterverkauf von dazugehörigen Konten ist illegal."

    Richtig, sofern dies bei Vertragsschluss vereinbart wurde und damit kein Ausschluss von der Beseitigung offensichtlicher Mängel verbunden ist.

    Ein Zweitkäufer sollte also darauf achten, dass er kein "brandneues" Produkt für "Gamma"-Tester kauft..

    "- Der Weiterverkauf von downloadbarer Software steht zur Zeit zur Diskussion (BGH -> EuGH)"

    Fast Richtig.

    Wenn allerdings in den EULA (so wie bisher) explizit vereinbart ist, dass der Käufer das Recht zum Weiterverkauf hat, geht dies weder den BGH noch den EuGH was an.

    EuGH und BGH entscheiden nicht darüber ob ein Recht zum Weiterverkauf vereinbart werden kann,

    sondern - im Gegenteil - lediglich darüber ob dieses Recht bei DL-Software ausgeschlossen werden kann!

    Software, bei der ein Weiterverkaufsrecht vereinbart wurde, kann also unabhängig von zukünftigen Entscheidungen der oberen Gerichtshöfe verkauft werden.

    Tja, als Computerspieler ohne Jurastudium ist man mittlerweile ne arme Sau, Gell? :blink:

    • Upvote 1
  10. Habe mich bisher hier rausgehalten, weil das Thema schon seit Jahren (unabhängig von Aerosoft) diskutiert wird, seit es "Software" gibt.

    Neu ist das Thema sicher nicht, da hast Du Recht!

    Allerdings dürfte es nicht alltäglich sein, dass in den EULA ein Wiederverkaufsrecht ausdrücklich zugesichert wird,

    und dass diese Zusicherung dann im Supportforum (mit der Begründung durch technische Schwierigkeiten) "en passant" wieder kassiert werden soll.

    • Upvote 1
  11. Hallo Willi,

    1. Festplatten

    Bis Du 600 GB verbraten hast, dauert es schon ein kleines Weilchen.

    So haben z. B. folgende Dateien folgenden Speicherbedarf

    - VFRG (alle 4 miteinander) ca. 60 GB

    - Switzerland ca. 16 GB

    - GAP je Box ca. 1,0 GB

    - GAF je Box ca. 1,0 GB

    Da hast Du also bis 600 GB schon ziemlich viel Luft.

    Betriebssystem und Flusi sollten am besten auf 2 verschiedenen physischen Festplatten (also nicht nur auf verschiedenen logischen Laufwerken) liegen.

    (Jedenfalls dann, wenn eine herkömmliche, mechanische, Festplatte mit im Spiel ist)

    Deshalb folgender Vorschlag:

    - Betriebssystem auf SSD 40 GB a.ca 100 Euro (könnte man auch die Auslagerungsdatei drauf legen, falls es eine SSD ist, die nicht nur schnell liest, sondern auch schnell schreibt)

    - Flusi inkl. Addons auf Velociraptor 600 GB a ca. 225 Euro

    - Alles mögliche sonst auf 1000 GB a ca. 50 Euro

    Ist somit um ca. 75 Euro billiger als 2 Velociraptor mit 600 GB und m.E. auch sinnvoller.

    2. RAM

    Wozu bei einem reinen Flusirechner mehr als 12 GB (eigentlich 6 GB) gut sein sollen kann ich mir nicht vorstellen.

    Ich würde eher darauf schauen, dass die Riegel möglichst schnell sind (Overclocking!)

    Außerdem würde ich bei z.B. sechs Speicherbänken (schon wegen der besseren Kühlung) nur 3 belegen.

    Zu Deiner Frage Flusi auf mehreren Festplatten:

    Performanceunterschiede konnte ich bisher noch keine feststellen.

    Aber ist natürlich einfacher und übersichtlicher, wenn man alles auf einer Platte haben kann.

    Und da dürften 600 GB, wie gesagt, ziemlich lange reichen.

    PS. Die bei den Festplatten gesparten 75 Euro steckst Du am Besten in einen guten CPU-Kühler, z.B. Noctua NH-D14

  12. Es ist nicht möglich Download-AddOns weiter zu verkaufen, schon allein deshalb, weil man zur Installation und Registrierung die Mailadresse eingeben muss. Außerdem ist das AddOn nur über den Account verfügbar, es ist nicht möglich ein Download-AddOn von einem Account auf einen anderen zu übertragen.

    Vorab: für alle Leute, die (formal-) juristische Themen stinklangweilig finden, habe ich vollste Sympathie. Diese sollten allerdings jetzt nicht weiterlesen.

    @Thorsten

    Leider bist Du mal wieder an der Beantwortung meiner Frage elegant vorbeigeschlittert. Vielleicht zunächst noch’n Zitat:

    "Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ("EULA") ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natürlicher oder juristischer Person) und der AEROSOFT GMBH."

    Wenn dann weiter in den EULA steht:

    "Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte im Rahmen dieses EULA auf Dauer an eine andere Person zu übertragen",

    dann kann aerosoft nicht einfach sagen:

    "Es ist nicht möglich Download-AddOns weiter zu verkaufen (zu übertragen)".

    Faktisch ist es jedenfalls – entgegen Deinen Ausführungen – sehr wohl möglich, dies zu tun.

    Und rechtlich muss es möglich sein, wenn man die EULA als rechtsgültigen Vertrag ansieht.

    Denn Verträge können nicht einfach einseitig von aerosoft in den Punkten aufgehoben werden, die aerosoft nicht (mehr) gefallen.

    Ich möchte es dabei zu diesem Thema zunächst mal belassen und bitte dies als Anregung aufzufassen, Eure AGB so zu überarbeiten, dass Ihr Euch damit nicht selbst ins Knie (oder sogar höher) schießt.

    Übrigens: Ich selbst habe noch nie gebrauchte Spielesoftware ge- oder verkauft und werde dies wahrscheinlich auch in Zukunft nicht tun.

    Was mich an der Behandlung des Themas hier ärgert und zur Stellungnahme veranlasst, ist die Art und Weise, wie hier wieder mal mit Halbinformationen gearbeitet wird.

    "Security by obscurity" funktioniert nur auf eng begrenzte Dauer und schafft außerdem nicht unbedingt Freunde, wenn die Leute dahinter kommen.....

    • Upvote 6
  13. Downloads sind general vom Weiterverkauf ausgeschlossen.

    Zitat aus dem LICENCE AGREEMENT für “Nizza Cote d’Azur X” (gibt es nur als Download-Version):

    "- Softwareübertragung. Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte im Rahmen dieses EULA auf Dauer an eine andere Person zu übertragen, vorausgesetzt, dass der Empfänger Ihrer Rechte sich mit den Bestimmungen dieses EULA einverstanden erklärt."

    ........

    "Falls Sie Fragen zu diesem EULA haben oder mit AEROSOFT GMBH Kontakt aufnehmen möchten, besuchen Sie bitte die Webseite www.aerosoft.de."

    .....Das tue ich hiermit;

    Und bitte höflich um verbindliche Auskunft, wie der Inhalt dieses EULA - welches jeder Nutzer vor der Installation anerkennen muss - mit obiger Erklärung von Herrn Diekmann zu vereinbaren ist.

    Darf man DL-Software von aerosoft nun verkaufen oder nicht?

  14. Und nun ist eigentlich alles gesagt, was gesagt werden musste oder gar nicht erst hätte gesagt werden müssen.

    Nö, nicht ganz...

    Zur Vervollständigung des Vergleichs mit FSDT gehört m.E noch, dass nach deren neuer Regelung inkl. Deaktivierung insgesamt 12 mal ohne Emailkontakt aktiviert werden kann.

    Außerdem gilt dort eine 90 Tage-Frist, nach der die Zähler zurückgesetzt werden.

    Zusätzlich werden - gemäß Auskunft im FSDT-Forum - nach BIOS-Änderungen für Overclockingoperationen eventuell erforderliche Neuaktivierungen nicht angerechnet!

    Ich habe selbst noch nicht vollständig durchgetestet ob dies tatsächlich alles reibungslos funktioniert.

    Wenn dies alles zutreffen sollte, wäre das ein gewaltiger Unterschied zur jetzigen Praxis von AS, und gegen Einschränkungen in diesem Rahmen hätte (sogar) ich kaum noch etwas einzuwenden.

    • Upvote 3
  15. Zum Weiterverkauf von (Spiele-) CDs könnt Ihr Euch tot googeln:

    Ihr werdet nichts anderes finden, als dass ein vertragliche Einschränkung des Verkaufs rechtsunwirksam ist.

    Zum Verbot des Weiterverkaufs von DL-Software hat der BGH am 03.02.2011 eine entsprechende Klage an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet.

    Die Juristen werden also bei ihrem bekannt zügigen Arbeitstempo noch eine Zeitlang weiter herumeiern bis vielleicht endlich rechtliche Klarheit besteht.

    Zum Verlangen einer eidesstattlichen Verfügung vor dem Verkauf von Spielesoftware empfehle ich die Lektüre der §§ 259, 260 BGB.

    Wenn die Vorstellungen von Herrn Diekmann nach BGB zulässig wären, müssten wir sicher schon längst nach jedem Kauf im Supermarkt an der Kasse eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass wir nichts geklaut haben...

    Das ist bisher Gott sei Dank nicht so

    • Upvote 4
  16. Sorry Commander,

    Du hast mal wieder eine Chance vergeben, dass man Dich wirklich ernst nehmen kann, denn sich hinter einem "Nickname" zu verstecken, dass machen nur Leute die Gründe haben, wer wirklich vernünftig kommunizieren will, der tut des entweder per email (wenn er es nicht öffentlich machen will, da siehts dann halt keiner) oder er schreib sein realen Namen drunter, da weiß man wenigstens, wer mit einem redet.

    Annonyme Briefe/Schreiben sind mir sonst nur aus anderen, nicht wirklich gesellschaftfähigen Kreisen bekannt.

    Oliver,

    Entschuldige bitte, das ist doch albern.

    Wenn er jetzt mit Hironimus Müller-Messer unterschrieben hätte, könnte das doch auch niemand nachprüfen.

    Oder etwa doch???

    Und warum per Email, wenn es sich um eine Sache dreht, die alle betrifft? Schließlich gibt es ja so etwas wie einen öffentlichen Brief nicht erst seit heute.

    Konzentriert Euch doch bitte mal auf die Argumente!

    Deren Stichhaltigkeit ist schließlich völlig unabhängig davon wer sie mit welchem Namen auch immer äußert.

    • Upvote 7
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